GIN Aufnahme von KlientInnen
 

Wie bekommen Sie einen Platz beim Verein GIN ?
Von der/dem Klient/in bzw. wenn besachwaltert, vom gesetzlichen Vertreter wird ein Aufnahmeantrag gestellt.
Wenn noch keine Verfügung vom FSW ( Fonds Soziales Wien) oder einer anderen Gebietskörperschaft über die Kostenübernahme existiert, muss diese beantragt werden. - Eine Aufnahme kann erst bei Vorliegen einer gültigen Verfügung erfolgen.
Kommt ein(e) Kandidat(in) in Frage, ist eine Aufnahme nur im Rahmen der Kontingentplätze des FSW möglich. Ist kein freier Platz vorhanden, wird der/die Antragsteller/in benachrichtigt, dass er/sie auf eine Warteliste kommt.
Wenn ein Platz frei ist, wird der/die Antragsteller/in zu einem Aufnahmegespräch eingeladen.
Dann wird eine "Probezeit" vereinbart, in der der /die Antragsteller/in die betreffende Einrichtung besuchen kann.
Vor einer endgültigen Aufnahme, unterzeichnet der/die gesetzliche Vertreter(in) die Betreuungsvereinbarung des Vereins GIN.

Zum Aufnahmeantrag

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GIN Verein für Gemeinwesenintegration und Normalisierung
  A-1200 Wien, Dresdner Straße 68, Top 2/3
  Tel: +43 (01) 485 25 92    Fax: +43 (01) 485 25 92/33
  E-mail:
zentrale-geschaeftsstelle@gin.at