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Teilbetreutes Wohnen

Das Konzept der Persönlichen Assistenz
Nach dem Ansatz von „Begleitung und Assistenz“ ist der/die KlientIn nicht mehr Betreute/r, sondern ExpertIn und KundIn, der/die BetreuerIn ist nicht mehr ExpertIn sondern AssistentIn, AuftragnehmerIn.

Persönliche Assistenz ist im konkreten ein Konzept, um Menschen mit Lernbehinderungen oder auch körperlichen Beeinträchtigungen ein eigenverantwortliches und selbstbestimmtes Leben in der eigenen Wohnung zu ermöglichen. Persönliche Assistenz ist ein sehr flexibles Modell der Begleitung und Unterstützung als Hilfe zur Bewältigung des Alltags z.B. bei Geldangelegenheiten, bei der Freizeitgestaltung, bei der Haushaltsführung, im sozialen Umfeld…

Der/die KlientIn arbeitet mit dem Team der persönlichen AssistentInnen nach seinen/ihren persönlichen Bedürfnissen das orientierte Ziel und den Zeitplan aus. Er/sie trifft sich regelmäßig mit dem Team, um die aktuelle Situation, Schwerpunkte und Ziele zu besprechen. Unterstützt werden diese Teams durch die Zusammenarbeit mit medizinischen und anderen Fachkräften.

Grundsätzlich findet die Assistenz zu der arbeitsfreien Zeit der KlientInnen statt (Nachmittags, Abends, Wochenends), ist an deren Bedürfnissen orientiert und kann daher auch außerhalb dieser Zeit notwendig sein.
Dauer und Häufigkeit werden in den Teamsitzungen vereinbart.
In besonderen Fällen kann ein Einsatz der persönlichen AssistentInnen auch während der Nachtstunden erforderlich sein.

Unsere Tätigkeitsangebote
Unterstützung bei der Planung der Tagesstruktur und von Freizeitaktivitäten
Unterstützung bei notwendigen Tätigkeiten im Haushaltsbereich
Hilfe beim Verwalten der Finanzen
Weg- und Fahrtentraining (falls erforderlich)
Begleitung zu ÄrztInnen, Ambulanzen, Therapeuten und Ämtern
Unterstützung bei der Körperhygiene
Kontakte zu SachwalterInnen und WerkstättenbetreuerInnen
Unterstützung beim Aufbau von Sozialkontakten
Erarbeiten von gemeinsamen Zielen
GesprächspartnerIn sein
Aufbau eines Vertrauensverhältnisses
Unterstützung in Krisen
Wer kann die persönliche Assistenz / teilbetreutes Wohnen in Anspruch nehmen?
Menschen mit Lern- und Mehrfachbehinderung, die in einer eigenen Wohnung leben wollen oder eine solche Wohnform anstreben, bereit sind Eigenverantwortung zu übernehmen, mindestens 18 Jahre alt sind und ihren Hauptwohnsitz in Wien haben.

Voraussetzung ist das Vorhandensein einer eigenen Wohnung – sollte eine solche noch nicht vorhanden sein kann GIN bei der Wohnungsbeschaffung Unterstützung anbieten. In Notfällen kann ausnahmsweise eine der wenigen Vereinswohnungen als vorübergehende Möglichkeit angeboten werden. Da die Betreuung vorwiegend außerhalb der regulären Arbeitszeiten der KlientInnen stattfindet, ist das Vorhandensein einer Tagesstruktur, oder zumindest die Bereitschaft eine solche zu besuchen, ebenfalls eine Aufnahmevoraussetzung.

Klicken Sie auf Aufnahme, um sich über die weitere Vorgangsweise zu informieren.